Definition Feuerwehr Die Feuerwehr ist zunächst einmal ein Verein, wie jeder andere auch, mit eigener Satzung und gewählter Vorstandschaft. Doch es gibt einen Unterschied zu allen anderen Vereinen. Die Feuerwehr und ihre aktiven Mitglieder sind eine Einrichtung der Gemeinde. Als Grundlage dient das Feuer-wehrgesetz. Darin ist geregelt, dass zum Beispiel jede Gemeinde eine oder mehrere Feuerwehren aufzustellen und zu unterhalten hat. Verantwortlich ist der Bürgermeister mit Gemeinderat/Stadtrat. Diesem aktiven Teil der Feuerwehr stehen der Kommandant und sein Stellvertreter vor. Aus diesem Grund muss ein Kommandant nach seiner Wahl noch vom Stadtrat bestätigt werden. Der Kommandant ist für die Ausbildung und Einsätze alleine zuständig. Für die nötige Ausrüstung, ein Gerätehaus und Ausbildungsmöglichkeiten ist nach dem Feuerwehrgesetz die Gemeinde verantwortlich. Alarmierung und Funktechnik sowie überörtliche Ausrüstung sind Aufgabe des Landkreises. Auch das jeweilige Bundesland und auch der Bund stellen spezielle Ausrüstung zur Verfügung.
Im Feuerwehrgesetz steht auch eindeutig geschrieben, dass alle Bürger über 18 Jahre feuerwehr-dienstpflichtig sind! Solange es aber genügend Freiwillige gibt, braucht ein Bürgermeister diese Dienstpflicht für alle nicht in Anspruch zu nehmen. Sollte in einer Gemeinde keine Freiwillige Feuerwehr mehr bestehen, wäre der Bürgermeister gezwungen, eine Pflichtfeuerwehr einzusetzen und alle Bürger zum Feuerwehrdienst zu zwingen.
Entstehung der Feuerwehren Lange war das Hauptlöschzeug der Feuereimer, mit dem das Löschwasser zum Brandherd trans-portiert wurde. Die Leitung bei einem Brand lag meist in den Händen des Bürgermeisters. Er bestimmte auch, wer zum Löschen kommen musste. Dies waren oft bestimmte Berufe, meist half aber die gesamte Bevölkerung mit. Von einem geordneten Löscheinsatz war man weit entfernt. Immer mehr setzte sich die Erkenntnis durch, dass eine geordnete Gemeinschaft von Bürgern einem Feuer besser Einhalt bieten kann. Dies war die Geburtsstunde der Freiwilligen Feuerwehren.
Die erste deutsche Feuerwehr wurde 1846 in Durlach in Baden gegründet. Die erste bayrische Feuerwehr gab es in Augsburg. Aschaffenburg hatte seine erste Freiwillige Feuerwehr 1862. Die erste Feuerwehr in unserem Landkreis gab es 1864 in Klingenberg. Obernburg folgte im Jahre 1869. Vielleicht dachte man damals auch an den Brand vom 7. November 1790. Gegen Mitternacht stellte der Nachtwächter ein Feuer in der Mottmühle (Stiftsmühle, heutige Kochsmühle/Musikschule) fest. Hier stand die Mühle in Vollbrand. Nichts war zu retten. Ja noch viel schlimmer! Die Ehefrau, vier Kinder und eine Magd kamen damals ums Leben.
Die Obernburger Feuerwehr Hierzu folgender Text aus der Feuerwehr-Chronik: „Am 19.September 1869 versammelte sich auf Einladung des Stadtmagistrats im Gasthaus „Zur Sonne“ in Obernburg eine Anzahl von Männern, um eine Freiwillige Feuerwehr zu gründen. Der damalige Stadtschreiber und spätere Bürgermeister Peter Kreß, sowie Rechtspraktikant Friedrich Lang (später königl. Amtsrichter), erläuterten die Notwendigkeit und Nützlichkeit einer organisierten Truppe zur Brandbekämpfung und empfahlen den Anwesenden den Beitritt zu dieser gemein-nützigen Organisation. Sofort erklärten 107 Männer aller Altersstufen und Bevölkerungskreise ihren Beitritt und damit war die Freiwillige Feuerwehr Obernburg gegründet.
Es wurden drei Abteilungen gebildet: Steiger-Abteilung, Spritzen-Abteilung, Retter-Abteilung
An Löschgeräten waren vorhanden: 1. Die alte (blaue) Spritze, Baujahr 1823 mit Holzachse 2. Die Metzsche Spritze, Baujahr 1848 3. Die sogenannte Handspritze. Hinzu kam 1870 eine Saug- und Druckspritze, sowie eine Schubleiter.
Bis zum 6. Januar 1870 war bereits die erforderliche Ausrüstung beschafft und der Wehr übergeben. 2000 Gulden hatte die Stadt dafür bereitgestellt. Nun ging es mit Eifer an das Einüben der Mannschaft. Das Kommando erließ zu diesem Zweck ein „Exerzier-Reglement“, das größtenteils lange Jahre Geltung hatte.“
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