Die Feldzüge gegen Polen und Frankreich hatten nämlich 1939/40 Hunderttausende von Kriegsgefangenen ins Reich gebracht. Einige davon waren auch in einem Barackenlager auf dem früheren Tennisplatz unterhalb der Frühlingsstraße untergebracht. Nach dem Antrag der Stadtverwaltung sollte ein 1,2 km langer Wirtschaftsweg auf halber Höhe des Stadtberges angelegt werden und die früheren Weinberge der Flurgemarkungen Pfaffenberg, Schenkenberg, Stadtberg, Norbel und Rothenberg erschließen. Er sollte am Steinbruch beim Jahnhügel (früheres Schießhaus) beginnen und am Kriegerplatz (vor der heutigen evangelischen Kirche) enden.
Kurz nach der Antragstellung lief im Obernburger Rathaus die Sammlung der Einverständniserklärungen von den etwa 70 Grundbesitzern an. Jeder einheimische Bodeneigner sollte sein Einverständnis für den Wegebau und die damit verbundene unentgeltliche Abgabe des Bodens durch Unterschrift bestätigen.
Interessant ist in diesem Zusammenhang, wie die damalige nationalsozialistische Stadtführung mit Grundstücksbesitzen umging, die nicht einverstanden waren oder Entschädigungen forderten. „Bedauerlich ist es, dass Sie nicht begreifen, dass wir heute ein Großdeutschland haben und dort das Führerprinzip herrscht. Nebenbei haben wir Gott sei Dank dank unserem Führer und seiner gesunden Idee die Volksgemeinschaft erhalten und dieser Höhenweg ist ein Stück Volksgemeinschaft. Wollen Sie sich wirklich abseits stellen?“, schrieb Störrlein an eine Frau im Rheinland.
Ein Landwirt, der wegen seiner Einberufung zur Wehrmacht nicht persönlich seine Interessen vortragen konnte, beschwerte sich bei der Gendarmeriestation in Obernburg, weil ohne sein Einverständnis der Treppenaufgang (die Himmelsleiter) von der Runde-Turm-Straße über sein Obstbaumgrundstück zum Höhenweg begonnen worden war. Er und seine Frau wurden daraufhin diffamiert, dass ihnen die nationalsozialistische Einstellung fehle und sie weder eine Spende für das Winterhilfswerk gegeben und noch bei keinem Eintopfessen teilgenommen hätten. Schließlich musste die Stadt doch einen Schätzpreis für den vereinnahmten Grundstücksstreifen für den Treppenaufgang bezahlen.
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