Dieser Ausschnitt aus dem Urkataster der Stadt Obernburg aus dem Jahre 1844 zeigt, dass den Stiftshof an der Maingasse als ein vierseitig abgeschlossenes Gut mit der Hausnummer 220. Die schräg schraffierten Gebäude stellten die Wohngebäude dar. Nebengebäude, wie Stallungen und Scheunen, wurden waagerecht schraffiert.
Stiftsbesitz mit langer Tradition in Oberburg Im Jahr 1184 wurde das Dorf Overinburc erstmalig seit der Römerzeit urkundlich genannt. Das Aschaffenburger Stift ließ sich seinen Besitz der Pfarrei, von Wirtschaftshöfen und von Weinbergen in Obernburg durch Papst Lucius III bestätigen. So war es kein Zufall, dass der Stiftshof im „Pfaffenviertel“ neben der Kirche, dem Pfarrhof und Pfarrgarten lag.
Die Grafen von Bickenbach verkauften 1290 die Vogtei Obernburg mit all ihren Rechten und Pflichten für 600 Pfund Heller an das Stiftskollegium, so dass dem Stift nun auch die Rechtssprechungsgewalt zufiel. Nachdem das Stift aber Mühe hatte, den vereinbarten Kaufpreis zu zahlen, brachten die Obernburger 200 Pfund Heller von sich aus auf und bekamen für dieses Entgegenkommen mehrere Freiheiten und Rechte. Sie sicherten sich das Recht auf ihre Waldungen, Fischerei- und Weiderechte.
Rechte und Pflichten des Stiftshofbauern Die Stiftsherren gaben einem stift’schen Schultheiß ihren Hof in langjährige Erbpacht. Der nun hatte eine Reihe von Rechten und Pflichten, wie aus einem Vertrag mit dem Dechant des Stiftskollegiums vom 19. Mai 1566 hervorgeht. Obernburger Hübner (Grundbesitzer) waren verpflichtet, bei ihm während der Ernte unentgeltliche Frondienste zu leisten. Außerdem mussten sie bei ihm die fälligen Abgaben und Pachtgelder für das Stiftskollegium abliefern. Dafür gab es eine besondere Zehntscheune.
Der Stiftsbauer führte Buch und leitete die Naturalabgaben nach Aschaffenburg weiter. Wenn bei den Hubgerichtstagen im Frühjahr und um die Weihnachtszeit über Zivilsachen Recht gesprochen wurde, waren die Aschaffenburger Gerichtsherren und ihre Bediensteten zu verpflegen und im Stiftshof unterzubringen. (Es sollten aber nicht mehr als zehn Pferde untergestellt werden dürfen!)
Der Stifthofpächter übernahm zusätzlich die Verpflichtung, Vatertiere (Faselvieh), wie Stiere, Eber, Ziegenböcke und Gänseriche für die Obernburger Viehhalter zu halten. Dafür stand ihm das Recht auf den kleinen Zehnt zu.
Die Erbpacht verhinderte die Zersplitterung des Stiftshofs Hofrat Dr. Kittel erwähnt in seiner 1876 erschienenen „Geschichte der Stadt Obernburg“ verschiedene Erbbeständer (Erbpächter) des Stiftshofes. 1361 übergab Contze Spete und seine Ehefrau Katharina den Hof an Voltze und Agnes Spede, später folgte Contzen Walther. 1578 bewirtschaftete Hans Obernburger, Patenkind des bekannten Johannes Obernburger, den Hof.
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