Wenige Jahre vorher (bei dem Vertrag mit Andreas Helm) hatte dieser Artikel im 1. Absatz noch gelautet: “..... dürfen nur wohl bekannte, mit guten Zeugnissen versehene, des Fahrens, Reitens und der Straße kundige, mannbare, nüchterne, bescheidene und wachsame Personen als Postillione aufgenommen werden,.....”
In den Dienstverträgen war auch festgehalten, dass der Postexpeditor ”6 dienst-taugliche Pferde, 2 viersitzige Chaisen, welche gedeckt, von allen Seiten gut verschließbar und mit Laternen versehen seyn müssen” zu unterhalten habe. Außerdem ist genau festgelegt, wie die Chaisen, die Schlitten und natürlich die Pferde zu behandeln sind. Bezahlt wurde er vierteljährlich mit einem bestimmten Prozentsatz von den eingenommenen Postgebühren und einem .."Aversum (Geldbetrag ohne Nachweis) von 225 Gulden jährlich und einem Zuschlag von zwölf Kreuzern pro Pferd”.
Der Obernburger Postexpeditor wurde auch angehalten, sich eine Uniform anzuschaffen, da er an der Grenze des Landes wohne, mit den Posten im Ausland in Berührung komme und die Straße von Allerhöchsten Herrschaften bereist werde.
Zu Beginn der zwanziger Jahre des letzten Jahrhunderts wurden viele Anstrengungen unternommen ein neues Dienstgebäude zu errichten, wobei über den Standort heftig diskutiert wurde: Umbau des Schulhauses, Neubau an der Mainbrücke oder gar ein Neubau auf der anderen Mainseite in der Nähe des Bahnhofes standen ebenso zur Debatte wie der Vorschlag Räume anzumieten. Die Oberpostdirektion Würzburg stellte der Stadt sogar eine Frist von vier Wochen, entweder das Schulhaus innerhalb dieser Zeit zu räumen oder das Postamt würde auf der jenseitigen Mainseite gebaut.
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