Luftschutz vor und im Zweiten Weltkrieg in Obernburg
Nachdem die NSDAP mit Adolf Hitler 1933 die Macht in Deutschland übernommen hatte, wurden erst einmal überall neue Gesetze und Verordnungen erlassen, die darauf schließen ließen, dass es in naher Zukunft nicht mehr so friedlich zugehen würde (siehe: Hitler „Mein Kampf“).
Einige dieser Gesetze und Verordnungen betrafen den Luftschutz im Deutschen Reich. So trat das Luftschutzgesetz im Juni 1935 in Kraft, unterzeichnet vom Reichsminister der Luftfahrt, Hermann Göring. Das Ministerium konnte für die Durchführung des Luftschutzes die bereits vorhandenen Dienststellen benutzen, wie z. B. Polizei, Einrichtungen der Länder, der Gemeinden sowie Körperschaften des öffentlichen Rechts und Verbände. Für die Bürger selber galt eine Luftschutzpflicht, d. h. Dienst- und Sachleistungen sowie sonstige Handlungen, Duldungen und Unterlassungen waren zur Durchführung des Luftschutzes verpflichtend. Für alle Details der Ausführungen gab es zusätzliche Verordnungen.
Luftschutz in Obernburg In den Archivunterlagen der Stadt Obernburg wurden folgende Informationen gefunden: Der erste verantwortlich Beauftragte der Stadt Obernburg für die Bearbeitung der Luftschutzangelegenheiten war 1933 Willy Schnatz.
Für den sogenannten „Selbstschutz“ war der Reichsluftschutzbund (RLB) zuständig. Dieser verfügte in seinen Anordnungen:
- vorhandene Einrichtungen ausnutzen
- vorhandene Materialien verwenden
- vorhandene Keller zu Luftschutzräumen ausbauen
- gegenseitige Hilfsbereitschaft bei höchster Gefahr
Nun ging man daran, Luftschutzbezirke zu bilden. Der Obernburger Luftschutzbezirk bestand aus:
- dem Stadtbezirk Obernburg
- dem Gemeindebezirk Elsenfeld
- den Vereinigten Glanzstoff-Fabriken AG, Werk Obernburg
Zuständig für den Luftschutzbezirk war der örtliche Polizeileiter, der damalige 1. Bürgermeister der Stadt Obernburg, Hans Bräunig (1934). Als Hilfsorgane der Polizei waren ernannte Hausluftschutzwarte eingeteilt. Die Tätigkeit der Warte umfasste:
- Organisation im Haus beim Fliegeralarm
- Bildung einer Hausfeuerwehr
- Durchführung der Abblendungen (Verdunkelung)
- Einrichtung der Schutzräume
Da in Obernburg keine Bunker gebaut wurden, wie in größeren Städten üblich, mussten die vorhandenen Keller herhalten. Es waren aber nicht alle dafür geeignet. Das zu untersuchen und zu bewerten war die Aufgabe des Architekten Leo Zöller aus Obernburg. Er musste für die vorgeschlagenen Häuser die Genehmigungen der Umbau- und Einbaumaßnahmen einholen. Wie die Keller auszubilden waren, dafür gab es Musterpläne, in denen die zusätzlichen Verstärkungen und Abstützungen der Kellerdecken dargestellt waren und welche Materialien zu verwenden waren. Außerdem mussten die Räume ausgestattet sein mit:
- Sitz- und Liegegelegenheiten
- Notklosett
- Beleuchtung
- Kiste mit Chlorkalk zur Entgiftung der Kleidung
- Gasschleuse
- Luftschutz-Hausapotheke mit Schienenmaterial, Dreieckstüchern und Verbandpäckchen
- Tragbahre
- Waschgefäß mit Seife und Handtüchern
- Trinkwasser in verschiedenen Behältern
- Volksgasmasken
- Gerätschaften zur Beseitigung von Verschüttungen
Die Kosten hierfür hatte der Hausbesitzer zu tragen mit freiwilligen Spenden der Mieter. Den besten Luftschutz boten Tunnels, Stollen, Höhlen und Felsenkeller. Einige Felsenkeller gab es im Bereich
- Bergstraße
- Katzental
- Am Tiefental/Pflaumheimer Weg
- Miltenberger Straße
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